| Allgemeine Lieferbedingungen |
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| ROTOR TOOL GmbH, CH-8618 Oetwil am See / September 2000 |
| Bestellungen, welche nicht direkt ab Lager geliefert werden können, werden von uns schriftlich bestätigt. Unsere Auftragsbestätigungen sind genau zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten innert zwei Tagen schriftlich zu melden. Die Bestellungen werden nach unseren Auftragsbestätigungen ausgeführt. Auf Exportlieferungen unter SFr. 300.00 / EUR 200.00 netto werden zusätzlich SFr. 30.00 / EUR 20.00 zur Erstellung der Versandpapiere verrechnet. |
| Unsere Lieferungen werden zu den Preisen gemäss letztgültiger Preisliste fakturiert. Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich exkl. Teuerung und MWSt. Spezialanfertigungen werden nach Offerte oder wenn auf der Auftragsbestätigung nichts vermerkt ist, nach Ergebnis in Rechnung gestellt. |
| Die Lieferung erfolgt ab Werk Oetwil am See (ex works), auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandkosten werden separat verrechnet. Transportbeschädigungen sind sofort bei dem zuständigen Transportunternehmen zu melden. |
| Die Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sollte jedoch eine unvorhergesehene Lieferungsverzögerung eintreten, so berechtigt dies den Besteller nicht, den Auftrag zu annullieren. |
| Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge wie auch Bankspesen werden inkl. den anfallenden Bearbeitungskosten nachbelastet. |
| Reklamationen können nur innerhalb acht Tagen – bei Exportgeschäften 4 Wochen – nach Erhalt der Ware entgegengenommen werden. Alle Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen und technische Daten, die in unseren Drucksachen, Katalogen, Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt. |
| Zur Herstellung unserer Werkzeuge verwenden wir nur hochwertige Materialien. Wir garantieren für beste Qualität und hohe Ansprüche. Sollte eines unserer Werkzeuge infolge eines Material- oder Härtefehlers defekt gehen, werden wir dieses kostenlos instandstellen. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf den Ersatz des Werkzeuges, ohne jede weitere Entschädigung. Für Werkzeuge, die durch normale Abnützung oder übermässige Beanspruchung defekt gingen, kann kein Ersatz geleistet werden. |
| Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ROTOR TOOL d.m.roider gmbh. |
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erichtsstand und Anwendbares Recht |
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Es steht ROTOR TOOL d.m.roider gmbh jedoch auch das Recht zu, das im Land des Bestellers zuständige Gericht anzurufen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Falls der Besteller seine Niederlassung nicht in der Schweiz hat, findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 Anwendung.
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© by ROTOR TOOL GmbH 2005
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