Rotor Tool AG

Allgemeine Lieferbedingung

Bestellungen

Bestellungen, welche nicht direkt ab Lager geliefert werden können, werden von uns schriftlich bestätigt. Unsere Auftragsbestätigungen sind genau zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten innert zwei Tagen schriftlich zu melden. Die Bestellungen werden nach unseren Auftragsbestätigungen ausgeführt. Auf Exportlieferungen unter SFr. 300.00 / EUR 200.00 netto werden zusätzlich SFr. 30.00 / EUR 20.00  zur Erstellung der Versandpapiere verrechnet. Für Bestellungen unter SFr. 100.00 / EUR 70.00 kann kein Rabatt gewährt werden.


Preise

Unsere Lieferungen werden zu den Preisen gemäss letztgültiger Preisliste fakturiert. Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich exkl. Teuerung und MWSt. Spezialanfertigungen werden nach Offerte oder wenn auf der Auftragsbestätigung nichts vermerkt ist, nach Ergebnis in Rechnung gestellt.


Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk Oetwil am See (ex works), auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandkosten werden separat verrechnet. Transportbeschädigungen sind sofort bei dem zuständigen Transportunternehmen zu melden.


Lieferfristen

Die Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sollte jedoch eine unvorhergesehene Lieferungsverzögerung eintreten, so berechtigt dies den Besteller nicht, den Auftrag zu annullieren.


Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge wie auch Bankspesen werden inkl. den anfallenden Bearbeitungskosten nachbelastet.


Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb acht Tagen – bei Exportgeschäften 4 Wochen – nach Erhalt der Ware entgegengenommen werden. Alle Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen und technische Daten, die in unseren Drucksachen, Katalogen, Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern dieser dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.


Garantie

Zur Herstellung unserer Werkzeuge verwenden wir nur hochwertige Materialien. Wir garantieren für beste Qualität und hohe Ansprüche. Sollte eines unserer Werkzeuge infolge eines Material- oder Härtefehlers defekt gehen, werden wir dieses kostenlos instandstellen. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf den Ersatz des Werkzeuges, ohne jede weitere Entschädigung. Für Werkzeuge, die durch normale Abnützung oder übermässige Beanspruchung defekt gingen, kann kein Ersatz geleistet werden.


Eigentum

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ROTOR TOOL GmbH.


Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Es steht ROTOR TOOL GmbH jedoch auch das Recht zu, das und anwendbares    im Land des Bestellers zuständige Gericht anzurufen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Recht schweizerischen Recht. Falls der Besteller seine Niederlassung nicht in der Schweiz hat, findet das Überein-kommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 Anwendung.